SwissTravelPass.de ist ein Spezialportal der City Reisebüro Udo Hell GmbH, Waldmohr zur Bestellung von touristischen Fahrausweisen für die Schweiz.
SwissTravelPass.de tritt, wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt, nur als Mittler der angebotenen Reisen auf. Daher gelten in der Regel die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des jeweiligen Reiseveranstalters.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen von Bahnurlaub.de ( City Reisebüro Udo Hell GmbH )
Nach Eingang Ihrer Bestellung prüfen wir sofort die Plausibilität der bestellten Fahrausweise. Sie erhalten von uns eine Rechnungsbestätigung. Darin bitten wir um eine Anzahlung von 10% des Fahrkartenwertes. Mit Eingang Ihrer Anzahlung betrachten wir die Bestellung als verbindlich. Bei Bestellungen innerhalb von 1 Monat vor Abreise bitten wir um Zahlung des vollen Betrages. Wir produzieren die Fahrkarten frühestens 2 Monate vor Reiseantritt. Nach Eingang Ihrer Restzahlung senden wir die Fahrausweise sofort per Einschreiben zu. Sollten Ihnen diese nicht bis 8 Tage vor der Reise vorliegen mögen Sie uns bitte benachrichtigen.
Änderungen an der Bestellung können Sie bis 2 Monate vor Reisetermin kostenlos vornehmen. Ab 2 Monaten vor Abreise sind wir berechtigt, ein Bearbeitungsentgelt für Änderungen / Stornierungen zu erheben. Dieses beträgt € 50,- pro Auftrag. Die Stornobedingungen entnehmen Sie bitte untenstehenden Informationen.
Hinsichtlich der einzelnen Tickets bitten wir Sie um Beachtung der untenstehenden Hinweise. Insbesondere bei Zurücksendung von Tickets ist der Posteingang bei uns maßgebend.
Zum Swiss Transfer Ticket:
Allgemeine Bestimmungen und rechtliche Hinweise:
- Mit dem Swiss Transfer Ticket besitzen Sie einen Swiss Travel System-Fahrausweis, der ausschließlich von Personen mit Hauptwohnsitz außerhalb der Schweiz und Liechtensteins genutzt werden darf.
- Das Swiss Transfer Ticket ist persönlich und nicht übertragbar.
- In Kombination mit dem Swiss Transfer Ticket können Sie eine Swiss Half Fare Card zum halben Preis erwerben, eine sog. Swiss Half Fare Card Combi. Somit haben Sie zwischen dem Hin- und Rückreisetag des Transfer Tickets einen Halbpreispass, mit dem Sie Fahrkarten für Bahnen, Postbusse und Schiffe sowie vielen Bergbahnen zum halben Preis lösen können.
- Bitte unterzeichnen Sie Ihr Swiss Transfer Ticket vor Reisebeginn und legen Sie dieses zusammen mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass vor.
- Die Geltungsdauer Ihres Swiss Transfer Ticket beginnt am ersten Geltungstag um 0.00 Uhr und endet am darauf folgenden Tag um 5.00 Uhr.
- Eine Kostenrückerstattung des Swiss Transfer Ticket kann nur bei Rückgabe vor dem ersten Geltungstag an die Ausgabestelle erfolgen (maßgebend ist der Posteingang bei uns)
- Nur in folgenden Fällen können Teilrückerstattungen Ihres Swiss Transfer Ticket erfolgen:
- Krankheit oder Unfall
- Vorlage zur Erstattung am Ort des Reiseunterbruchs
- Bahnseitige Bestätigung
- Im Falle von Verlust oder Diebstahl des Swiss Transfer Ticket erfolgt weder eine Kostenrückerstattung noch ein Ersatz des Fahrausweises.
Ihr Swiss Transfer Ticket beinhaltet folgende Leistungen:
- Mit dem Swiss Transfer Ticket dürfen Sie auf allen Strecken, die auf der Übersichtskarte mit durchgezogenen Linien dargestellt sind, vom Grenz- oder Flughafenbahnhof zu Ihrem Zielort hin- und zurückreisen; Hin- und Rückfahrt müssen auf direktem Weg und jeweils innerhalb eines Tages stattfinden.
- Ab dem ersten Transfertag hat das Swiss Transfer Ticket eine maximale Geltungsdauer von einem Monat (= 30 Tage)
- Das Swiss Transfer Ticket kann nicht als Museumspass genutzt werden.
Änderungen vorbehalten.
Swiss Travel Pass
Allgemeine Bestimmungen und rechtliche Hinweise:
- Mit dem Swiss Travel Pass besitzen Sie einen Swiss Travel System-Fahrausweis, der ausschließlich von Personen mit Hauptwohnsitz außerhalb der Schweiz und Liechtenstein genutzt werden darf.
- Der Swiss Travel Pass ist persönlich und nicht übertragbar.
- Bitte unterzeichnen Sie Ihren Swiss Travel Pass vor Reisebeginn und legen Sie diesen zusammen mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass vor.
- Die Geltungsdauer Ihres Swiss Travel Pass beginnt am ersten Geltungstag um 0.00 Uhr und endet am darauf folgenden Tag um 5.00 Uhr
- Eine Kostenrückerstattung des Swiss Travel Pass kann nur bei Rückgabe vor dem ersten Geltungstag an die Ausgabestelle erfolgen (Maßgebend ist der Posteingang bei uns)
- Nur in folgenden Fällen können Teilrückerstattungen Ihres Swiss Travel Pass erfolgen:
- Krankheit oder Unfall
- Vorlage zur Erstattung am Ort des Reiseunterbruchs
- Bahnseitige Bestätigung
- Im Falle von Verlust oder Diebstahl des Swiss Travel Pass erfolgt weder eine Kostenrückerstattung noch ein Ersatz des Fahrausweises.
Ihr Swiss Travel Pass beinhaltet folgende Leistungen:
- Mit dem Swiss Travel Pass haben Sie freie Fahrt auf allen Bahn-, Autobus- und Schiffstrecken, die auf der Übersichtskarte mit durchgezogenen Linien dargestellt sind.
- Der Swiss Travel Pass berechtigt Sie zu beliebig vielen Fahrten mit den Verkehrsbetrieben der Städte, die auf der Übersichtskarte mit einem rot-weißen Punkt gekennzeichnet sind.
- Mit dem Swiss Travel Pass können Sie für die Transportunternehmen, die auf der Übersichtskarte mit gestrichelten Linien dargestellt sind, eine unbegrenzte Anzahl von Fahrscheinen zum halben Preis erwerben.
- Der Swiss Travel Pass gewährt Ihnen freien Zugang zu über 470 Museen und Ausstellungen in der ganzen Schweiz.
Bitte beachten Sie, dass in manchen Zügen, Bussen oder Schiffen eine kostenpflichtige Platzreservierung (inklusive Zuschlag) anfallen kann, wie z.B. im Wilhelm Tell Express, im Bernina Express, im Glacier Express oder im Schokoladenzug. Auch auf einigen Postautostrecken (z.B. über die Alpenpässe) können eine Platzreservierung oder ein Zuschlag (Alpine Ticket) erforderlich sein.
Änderungen vorbehalten.
Swiss Travel Pass Flex
Allgemeine Bestimmungen und rechtliche Hinweise:
- Mit dem Swiss Travel Pass Flex besitzen Sie einen Swiss Travel System-Fahrausweis, der ausschließlich von Personen mit Hauptwohnsitz außerhalb der Schweiz und Liechtenstein genutzt werden darf.
- Der Swiss Travel Pass Flex ist persönlich und nicht übertragbar.
- Bitte unterzeichnen Sie Ihren Swiss Travel Pass Flex vor Reisebeginn und legen Sie diesen zusammen mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass vor.
- Die Geltungsdauer Ihres Swiss Travel Pass Flex beginnt am ersten Geltungstag um 0.00 Uhr und endet am darauf folgenden Tag um 5.00 Uhr.
- Eine Kostenrückerstattung des Swiss Travel Pass Flex kann nur bei Rückgabe vor dem ersten Geltungstag an die Ausgabestelle erfolgen (maßgebend ist der Posteingang bei uns)
- Nur in folgenden Fällen können Teilrückerstattungen Ihres Swiss Travel Pass Flex erfolgen:
- Krankheit oder Unfall
- Vorlage zur Erstattung am Ort des Reiseunterbruchs
- Bahnseitige Bestätigung
- Im Falle von Verlust oder Diebstahl des Swiss Travel Pass Flex erfolgt weder eine Kostenrückerstattung noch ein Ersatz des Fahrausweises.
Ihr Swiss Travel Pass Flex beinhaltet folgende Leistungen:
- Die 3, 4, 5 oder 6 Geltungstage innerhalb eines Monats (= 30 Tage) sind frei wählbar; das Datum tragen Sie bitte jeweils vor Reiseantritt in Ihren Swiss Travel Pass Flex ein.
- Ausschließlich an den Geltungstagen bestehen für den Swiss Travel Pass Flex dieselben Bestimmungen wie für den Swiss Travel Pass: unbegrenztes Reisen mit Bahnen, Bussen und Schiffen, Nutzung der Panoramastrecken, Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs in den mit einem rot-weißen Punkt gekennzeichneten Städten und freier Zugang zu den Museen.
- Zum Swiss Travel Pass Flex können Sie eine Swiss Half Fare Card zum halben
Preis erwerben. Somit können Sie an allen Zwischentagen des Swiss Travel
Pass Flex Fahrkarten für Bahnen, Postbusse und Schiffe, sowie für viele
Bergbahnen zum halben normalen Fahrpreis lösen.
Änderungen vorbehalten.
Swiss Half Fare Card
Allgemeine Bestimmungen und rechtliche Hinweise:
- Mit der Swiss Half Fare Card besitzen Sie einen Swiss Travel System-Fahrausweis, der ausschließlich von Personen mit Hauptwohnsitz außerhalb der Schweiz und Liechtensteins genutzt werden darf.
- Die Swiss Half Fare Card ist persönlich und nicht übertragbar.
- Bitte unterzeichnen Sie die Swiss Half Fare Card vor Reisebeginn und legen Sie dieses zusammen mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass vor.
- Die Geltungsdauer Ihrer Swiss Half Fare Card beginnt am ersten Geltungstag um 0.00 Uhr und endet am darauf folgenden Tag um 5.00 Uhr.
- Eine Kostenrückerstattung der Swiss Half Fare Card kann nur bei Rückgabe vor dem ersten Geltungstag an die Ausgabestelle erfolgen (maßgebend ist der Posteingang bei uns).
- Nur in folgenden Fällen können Teilrückerstattungen Ihrer Swiss Half Fare Card erfolgen:
- Krankheit oder Unfall
- Vorlage zur Erstattung am Ort des Reiseunterbruchs
- Bahnseitige Bestätigung
- Im Falle von Verlust oder Diebstahl der Swiss Half Fare Card erfolgt weder eine Kostenrückerstattung noch ein Ersatz des Fahrausweises.
Ihre Swiss Half Fare Card beinhaltet folgende Leistungen:
- Mit der Swiss Half Fare Card können Sie auf allen Strecken der Übersichts-karte, die mit durchgezogenen oder gestrichelten Linien gekennzeichnet sind, eine unbegrenzte Anzahl von Fahrscheinen zum halben Preis erwerben.
- Bei Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs in den mit einem rot-weißen Punkt gekennzeichneten Städten erhalten Sie mit der Swiss Half Fare Card 50% Ermäßigung auf den regulären Fahrpreis.
- Die Swiss Half Fare Card hat eine maximale Geltungsdauer von einem Monat (= 30 Tage)
- Die Swiss Half Fare Card kann nicht als Museumspass genutzt werden.
- In Verbindung mit einem Swiss Transfer Ticket ist die Swiss Half Fare Card
zum halben Preis erhältlich. Sie berechtigt dann zwischen dem ersten und
letzten eingetragenen Reisetag des Swiss Transfer Tickets zum Lösen von
Fahrausweisen zu allen Bahnen, Postbusse, Schiffen und vielen Berg- bahnen zum
halben normalen Fahrpreis.
- In Verbindung mit einem Swiss Travel Pass Flex ist die Swiss Half Fare Card
ebenfalls zum halben Fahrpreis erhältlich. Sie berechtigt dann an den
Zwischentagen des Swiss Travel Pass Flexi zum Lösen von Fahrausweisen für
Bahnen, Postbusse, Schiffe und vielen Bergbahnen zum halben normalen
Fahrpreis.
Änderungen vorbehalten.
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